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Kostenoptimierung
Abfallmanagement

Zur nachhaltigen Abfallwirtschaft wird in Krankenhäusern ein abgestuftes Vorgehen im Sinne der Kreislaufwirtschaft verlangt. Abfälle sind vorrangig zu vermeiden.

Sofern das nicht möglich ist, sind die Abfälle stofflich zu verwerten oder Abfallgemische entsprechend der Gewerbeabfallverordnung einer Sortieranlage zuzuführen. Da letzteres für Krankenhaushausabfälle in den meisten Fällen nicht möglich ist, sind die Abfallgemische energetisch schadlos zu verwerten.

Sollte auch die energetische Verwertung nicht möglich sein, sind Abfälle umweltverträglich zu beseitigen (Abfall zur Beseitigung).

 

In einem Krankenhausbetrieb unterscheidet man in:

  • Abfälle zur stofflichen Verwertung: Dies sind z. B. Papier, Pappe, Holz, Glas, Kunststoffe, Metalle, LVP (gelber Sack), Speisereste usw.
  • Abfälle zur thermischen Verwertung: Dies sind z.B. krankenhauspezifische Abfallgemische und nicht sortierfähige Gewerbeabfälle.
  • Abfälle zur Beseitigung: Das sind Abfälle, für die kein Verwertungsverfahren besteht, jedoch nicht als gefährliche Abfälle einzustufen sind. Des weiteren Abfälle, für die es einen kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang gibt (z.B. Restmüll).
  • gefährliche Abfälle:Das sind Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung, die besondere Gefahreneigenschaften aufweisen und einer Nachweispflicht unterliegen. Dies sind z. B. nicht autoklavierte infektiöse Abfälle, alte Farben und Lacke, Lösungsmittel, Altbatterien, Desinfektionsmittel, Gewebefixiermittel, Leuchtstoffröhren, Fotochemikalien, Altöle usw.

Der Beitrag der Abfallwirtschaft in Deutschland zeigt deutlich, dass es gelungen ist, eine moderne Abfall- und Kreislaufwirtschaft aufzubauen mit erheblichen positiven Effekten auf den Schutz von Ressourcen, Klima, Böden, Gewässer und nicht zuletzt auf die Gesundheit.

Analyse Abfallmanagement Krankenhaus

  • Kosten der Abfälle, Wertstoffe, gefährliche Abfälle
  • Indexierung der Wertstoffe
  • Entsorgercontrolling (Absatzwege, EfB, GewAbfV)
  • Abfallkonzeption, Entsorgungsplanung, Abfallberatung
  • Gestellung externer Beauftragter
  • Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutz- und Wasserrecht
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchungen
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