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Zur nachhaltigen Abfallwirtschaft wird von den Gewerbebetrieben die Übernahme der Produktverantwortung und ein abgestuftes Vorgehen verlangt. Abfälle sind vorrangig zu vermeiden.
Sofern das nicht möglich ist, sind die Abfälle stofflich oder energetisch schadlos zu verwerten ( Abfall zur Verwertung)
Wenn Verwertung nicht möglich, sind Abfälle umweltverträglich zu beseitigen ( Abfall zur Beseitigung).
Die Beseitigung ist nach hohen Sicherheitsstandards vorgeschrieben, die einem abfallrechtlichen Überwachungsverfahren unterliegen. Da es Abfälle mit den unterschiedlichsten Schadstoffgehalten gibt, gibt es auch verschiedene Grade Überwachen für die Verwertung oder Beseitigung.
Man unterscheidet in:
Der Beitrag der Abfallwirtschaft in Deutschland zeigt deutlich, dass es gelungen ist, eine moderne Abfall- und Kreislaufwirtschaft aufzubauen mit erheblichen positiven Effekten auf den Schutz von Ressourcen, Klima, Böden, Gewässer und nicht zuletzt auf die Gesundheit. Über 250 000 Menschen sind inzwischen in der Abfallwirtschaft tätig – einem Wirtschaftsbereich mit ca. 50 Milliarden Euro Umsatz.
Analyse Abfallmanagement Industrie
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